EmpCo & digitale Vorschauen: Informationen für Buchhandlungen
Die - kurz -„EmpCo-Richtlinie“ genannte EU-Richtlinie 2024/825 soll Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen und deren Durchsetzungsrechte stärken. Die entsprechenden Umsetzungen in den Mitgliedstaaten gelten ab dem 27.September 2026.
Deutschland hat das UWG entsprechend angepasst: Unzulässig sind nun Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Unzutreffende oder unklare Angaben zu ökologischen Eigenschaften können ebenfalls abgemahnt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir von VLB-TIX Sie nicht im Detail über die rechtlichen Verpflichtungen informieren können. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Mitgliederbereich des Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf den Buchhandel
Die EmpCo wirkt sich auch auf den Buchhandel aus. Buchhandlungen könnten von Mitbewerbern oder qualifizierten Verbänden kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Bei Wiederholung würde dann eine Vertragsstrafe drohen. Wehrt sich der derart Abgemahnte, so landet das Verfahren in der Regel vor Gericht.
Um dies zu vermeiden, sollten Buchhandlungen auf folgendes achten:
1. Keine pauschalen Nachhaltigkeits- oder Umweltaussagen verwenden, weder zu den angebotenen Produkten noch zum Unternehmen, insbesondere keine Aussagen wie: „Wir arbeiten klimaneutral“.
2. Keine Nachhaltigkeitssiegel und -claims bis zur Klärung von deren rechtmäßiger Einsatzmöglichkeit verwenden. Eigenkreierte Nachhaltigkeitslogos erfüllen nicht die notwendigen Voraussetzungen und dürfen daher nicht mehr verwendet werden. Im Hinblick auf Waren-Altbestände mit Umweltsiegeln für zertifizierte Papiere (z.B. FSC) kann sich der Handel durch Aushänge im Laden bzw. durch Hinweise beim Verkauf im Webshop von Umweltwerbung auf Produkten distanzieren und sich so vor der Haftung schützen. (Weitere Informationen u.a. im Mitgliederbereich des Börsenvereins, s.o.).
3. Kommunikationsmaterialien überprüfen, insbesondere:
- Websites und Onlineshops
- Eigene und fremde Materialien wie Flyer, Plakate, Sticker o.ä., die in Ihrem Laden ausliegen oder ausgeben
- Social-Media-Beiträge (auch ältere Inhalte)
Hinweis für Buchhandlungen, die auf gedruckte Vorschauen verzichten
Einige Buchhandlungen haben von uns in der Vergangenheit ein Zertifikat erhalten, das den Verzicht auf gedruckte Verlagsvorschauen sichtbar macht. Im Zuge der neuen Anforderungen bitten wir diese Buchhandlungen: Bitte nutzen Sie das bisherige Zertifikat nicht weiter (Aushang/Website/Newsletter/Social Media) und entsorgen Sie es.
Damit Ihr Engagement weiterhin sichtbar bleibt, stellen wir ein digitales Media Kit bereit – mit einer Grafik und einem kurzen Textbaustein, geeignet für Social Media, Website und Newsletter.
Alle Fakten & Hintergründe zum digitalen Buchhandeln mit VLB-TIX und der Studie mit ORCA finden Sie hier.
Printvorschauen abbestellen
Wenn Sie künftig auf gedruckte Verlagsvorschauen verzichten möchten, können Sie die Printvorschauen in VLB‑TIX mit wenigen Klicks abbestellen und stattdessen digitale Vorschauen nutzen. Wenn Sie auf alle gedruckten Vorschauen verzichten, stellen wir Ihnen im Anschluss als Unterstützung für Ihre eigene Kommunikation ein Media Kit zur Verfügung, bestehend aus Grafik und Text inkl. Quellenlink.
Füllen Sie jetzt das Formular aus und verzichten auf gedruckte Vorschauen!
Weiterführende Informationen für Verlage finden Sie in diesem Beitrag.