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Nutzungsbedingungen Vertreter

Nutzungsbedingungen der MVB GmbH für Vertriebskooperationen / freie Handelsvertreter zur Nutzung der Internet-Plattform VLB-TIX.DE
(Stand: Mai 2022)

Präambel

Die MVB GmbH betreibt unter vlbtix.de eine Internet-Plattform für die Information und Kommunikation über neue Bücher („VLB-TIX“). Als digitaler Vorschauservice und Marketing­instrument für Novitäten und zugehörige relevante Backlist-Titel bietet VLB-TIX Verlagen und Buchhandlungen vielfältige Leistungen im Zusammenhang mit der hervor­gehobenen Präsen­tation und zielgruppenspezifischen Vermarktung von Neuerscheinungen und ermöglicht Dritten, wie etwa Buchhändlern, Journalisten, Bloggern und Lesern/Nutzern, die Recherche der in VLB-TIX verfügbaren Titel, Titeldaten und anderen titelbezogenen Informationen. Inhaltliche Grund­lage von VLB-TIX ist eine über das Internet zugängliche und von der MVB GmbH her­gestellte Datenbank (»VLB-TIX-Datenbank«), die auf Datenbe­ständen des Katalogs des Verzeichnisses lieferbarer Bücher (»VLB«) und Datenanreicheru­ngen (Klassifikationen, Qualifier, Schlagworte) aus der NEWBOOKS-Datenbank für Wissenschafts- und Fachliteratur von NEWBOOKS Solutions basiert. Titel, die nicht im VLB gemeldet sind, erscheinen auch nicht auf ‚VLB-TIX.

Mit VLB-TIX wird Verlagen die Möglichkeit gegeben, Titeldaten und weitere verlags- und titel­bezogene Informationen zu erstellen, zu pflegen, ziel- und kundengruppengenau zusammen- und darzustellen und zur Verwendung in anderen Systemen zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung des Systems von VLB-TIX gelten die folgenden Bedingungen der MVB GmbH:

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

1.1 Die MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH (im Folgenden „MVB“) bietet ihre unter Ziffer 2 beschriebenen Dienstleistungen Buchhändlern (im folgenden auch „Nutzer“) ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) an, die der Buchhändler durch Registrierung oder Inanspruchnahme der Dienste anerkennt.

1.2 Die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MVB zu VLB-TIX, abrufbar unter www.vlbtix.de/agb, gelten ergänzend.

1.3 Die MVB kann ihre VLB-TIX-Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliase dieser Domains anbieten; derzeit erfolgt das Angebot ausschließlich über www.vlbtix.de. Alle Webseiten, auf denen die VLB-TIX-Dienste zur Verfügung gestellt werden, werden im Folgenden als "VLB-TIX-Webseiten" bezeichnet. Die Nutzungsbedingungen gelten unabhängig davon, auf welcher der VLB-TIX-Webseiten sich der Nutzer registriert oder eingeloggt hat.

2. Leistungen

2.1 Vertriebskooperationen/freien Handelsvertretern stehen über VLB-TIX folgende Leistungen zur Verfügung:

Basisleistungen

Recherche in VLB-TIX
Nutzer erhalten nach Registrierung die Möglichkeit, im Novitätenbestand von VLB-TIX zu recherchieren. Als Novität gelten im VLB gemeldete Titel ab Erstankündigungstermin bis ein Jahr nach Erschei­nungstermin. Novitäten der Vorsaison, die in die Backlist integriert wurden, sind nicht von der Recherchemöglichkeit umfasst.

Einrichten von Nutzergruppen
Nutzer haben die Möglichkeit, Nutzergruppen zu erstellen und/oder sich in Nutzergruppen beliebig zusammenzuschließen.

Verlags- und Titelpräsentation / Novitäten im VLB-TIX
Verlage, die Titel an das VLB melden, sind mit diesen Titeln automatisch und unentgeltlich in VLB-TIX gelistet. Zu diesen Titeln werden Metadaten aus der NEWBOOKS-Datenbank zugespielt.

Notizen / Annotationen
Die im VLB-TIX eingestellten Titel- und Verlagsbestände können von den Nutzern durch Notizen und Annotationen angereichert werden. Notizen und Annotationen sind nur für die Mitglieder der erstellenden Nutzergruppe ersichtlich, abhängig von den jeweils eingeräumten Rechten und des jeweiligen Rechtemanagements. Weitere Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 5 geregelt.

Webbasierter Zugang zu VLB-TIX
VLB-TIX stellt den Nutzern den Zugang zu VLB-TIX webbasiert über www.vlbtix.de zur Verfügung.

Premiumleistungen

Eigene Profilseite
Vertriebskooperationen/freie Handelsvertreter erhalten eine eigene Profilseite, auf der sie sich darstellen können.

Weitere Leistungen nach Autorisierung durch Verlag:
Vertriebskooperationen/freie Handelsvertreter können mit Einverständnis des jeweiligen Verlags Zugriff auf dessen VLB-TIX-Konto erhalten; der Zugriff wird erst nach Bestätigung der Zugriffsberechtigung durch den Verlag freigeschaltet und erfolgt bis auf Widerruf seitens des Verlages oder Kündigung des Premiumstatus seitens der Vertriebskooperation/dem freien Handelsvertreter.

Der vom Verlag autorisierte Zugriff auf sein VLB-TIX-Konto ermöglicht Vertriebskooperationen/freien Handelsvertretern die Inanspruchnahme folgender Leistungen, vorausgesetzt der jeweilige Verlag hat die entsprechenden Premiumleistungen bei VLB-TIX beauftragt:

(a) Datenanreicherung
Die im VLB-TIX eingestellten Titel- und Verlagsbestände des autorisierenden Verlags können von Vertriebskooperationen/freien Handelsvertretern mit eigenen und fremden Inhalten angereichert werden. Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 7. und 8. geregelt. Alle Titel werden in VLB-TIX für Dritte sichtbar vorgehalten.

(b) Digitale Vorschauen
Vertriebskooperationen/freie Handelsvertreter haben über VLB-TIX die Möglichkeit, auf Basis der Verlags- und Titelpräsentationen der sie autorisierenden Verlage eigene digitale Vorschauen zum Verlagsprogramm, Novitäten und Backlisttitel der von ihnen vertretenen Verlage zu erstellen. Ausgangspunkt hierfür sind die vom Verlag zum VLB und an die NEWBOOKS-Datenbank gemeldeten Daten.

(c) Digitaler Vorschauversand via E-Mail
Vertriebskooperationen/freie Handelsvertreter haben über VLB-TIX die Möglichkeit, Vorschauen, Titelzusammenstellungen und Kataloge elektronisch an Interessenten zu versenden (z.B. Buchhändler, Journalisten, Blogger oder Leser, auch an Nutzer und Interessenten, die nicht bei VLB-TIX registriert sind). Einzel­heiten hierzu sind in Ziffer 9. geregelt.

(d) Reporting
Die MVB stellt dem Nutzer, soweit technisch realisierbar, auf Wunsch Reportings über die Nutzung ihrer Nutzer- und Titelpräsentationen sowie digitaler Vorschauen, die auf dem Vlb-TIX-Konto der Vertriebskooperation/des freien Handelsvertreters erstellt wurden, zur Verfügung. Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 10. geregelt.

(e) Webbasiertes Verwaltungssystem
Die MVB stellt Nutzern ein webbasiertes Verwaltungssystem zur Pflege und Verwaltung der Daten und VLB-TIX-Konten zur Verfügung. Soweit Zugangsdaten zu von VLB-TIX unterstützten Drittsystemen (z.B. Warenwirtschaftssystemen, Verlagsauslieferung) vom Nutzer hinterlegt werden, übernimmt die MVB die Übermittlung der Daten an die vom Nutzer bestimmten Drittsysteme.

2.2 Weitere Dienstleistungen und Services (wie z.B. Schulungen, Webinare oder Beratungs­dienst­­leistungen zum Datenmanagement; Erstellung von individuellen Schnittstellen, Customizing, Aussendung von Leseexemplaren und Marketing) werden von der MVB auf Anfrage gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung bereitgestellt.

3. Vertragsschluss / Registrierung

3.1 Die MVB betreibt die technische Plattform VLB-TIX auf Grundlage der VLB-TIX-Datenbank. Zur Inanspruchnahme von VLB-TIX ist eine Registrierung erforderlich. Es stehen folgende, verbindliche Registrierungsvarianten zur Verfügung, für die jeweils unterschiedliche Nutzungsbedingungen gelten:

(a) Registrierung als »Verlag« (nur Basisleistungen; für Premiumleistungen s. Ziff. 4);
(b) Registrierung als »Vertriebskooperation/freier Handelsvertreter« (nur Basisleistungen; für Premiumleistungen s. Ziff. 4);
(c) Registrierung als »Buchhändler«;
(d) Registrierung als »Journalist / Blogger / Leser«;

Der Nutzer sichert im Rahmen der Registrierung zu, dass er für eine Registrierung als Vertriebskooperation/freier Handelsvertreter berechtigt ist.

3.2 Mit Abschluss der Registrierung gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Basisleistungen von VLB-TIX für Verlage ab. Die MVB nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzers an. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und der MVB in Bezug auf die Bereitstellung der Basisleistungen zustande. Hinweis: Im Rahmen der Registrierung stehen der Vertriebskooperation/dem freien Handelsvertreter lediglich die Basisleistungen zur Verfügung; Premium­leistungen bedürfen der gesonderten Beauftragung gemäß nachfolgender Ziffer 4.

3.3 Die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter sichert zu, dass alle von ihr/ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, der MVB Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen.

3.4 Bei der Anmeldung wählt der Nutzer ein Passwort. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch durch Dritte unmöglich ist. Kennwörter sind in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Verlust oder das Bekanntwerden des Passworts gegenüber unberechtigten Dritten ist der MVB unverzüglich anzuzeigen. Die MVB wird den Zugang daraufhin sperren und dem Nutzer ein neues Passwort zuteilen.

3.5 Die MVB kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein angemeldeter Nutzer tatsächlich diejenige Person ist, die der Nutzer vorgibt zu sein. Die MVB leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers. Jeder Nutzer hat sich selbst von der Identität eines anderen Nutzers zu überzeugen.

4. Vertragsschluss über Premiumleistungen

4.1 Premiumleistungen hat die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter unter Verwendung eines schriftlichen oder elektro­nischen Bestellscheins (vgl. Anlage 1) gesondert zu beauftragen. Zur Inanspruchnahme der Premiumleistungen ist eine Registrierung der Vertriebskooperation/des freien Handelsvertreters für Basisleistungen nach Ziffer 3.1 erforderlich.

4.2 Der Vertrag über die Bereitstellung von Premiumleistungen kommt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch beide Parteien zu Stande, spätestens aber mit Bereitstellung der Leistung durch die MVB.

5. Besondere Bedingungen für Anmerkungen / Notizen (Netiquette)

5.1 Im Rahmen der Notizfunktion können Nutzer Fragen, Informationen, Kommentare und Kritiken veröffentlichen und mit anderen Nutzern über VLB-TIX teilen (sog. Anmerkungen / Notizen).

5.2 Die Funktion „Anmerkungen / Notizen“ wird ausschließlich zu den nachfolgenden Verhaltensregeln (Netiquette) zur Verfügung gestellt, die der Nutzer mit Freigabe und Veröffentlichung einer Notiz / Anmerkung anerkennt:

  1. Bei der Nutzung der Kommentarfunktion haben Nutzer stets die geltenden Gesetze zu beachten, insbesondere auch das Marken-, Urheber- und/oder Wettbewerbsrecht.
  2. Nutzer haben sich tolerant und respektvoll gegenüber anderen Nutzern zu verhalten und dementsprechend zu äußern.
  3. Nutzer sind verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte im Rahmen von Anmerkungen / Notizen einzustellen, insbesondere
    • keine Beleidigungen, Schmähkritik und/oder herabsetzende Äußerungen über andere Nutzer und/oder Inhalte abzugeben, sondern nur sachbezogene Kommentare und Kritik einzustellen;
    • keine diskriminierenden, rassistischen und/oder menschenfeindlichen Äußerungen zu tätigen und/oder eine vulgäre oder obszöne Sprache zu verwenden;
    • nicht zu Straftaten aufzurufen oder Straftaten gut zu heißen;
    • keine jugendgefährdende Inhalte zu veröffentlichen;
    • keine Werbung einzustellen;
    • nicht auf Inhalte zu verlinken, die gegen geltendes Recht und/oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen;
    • keine individuellen E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Absender und/oder sonstige personenbezogene Daten zu veröffentlichen oder sonst wie preiszugeben.
  4. Nutzer haben auf Provokationen und/oder unnötige Polemik zu verzichten.
  5. Eigene Beiträge und Kommentare haben Nutzer vor Veröffentlichung sorgfältig auf Angaben zu überprüfen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Einträge besteht nicht.
  6. Nutzer, die der Auffassung sind, durch Anmerkungen / Notizen eines anderen Nutzes unter Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen beeinträchtigt zu werden, können sich bei der MVB unter vlbtix@mvb-online.de beschweren. Die MVB wird die Beschwerde prüfen und im Fall eines Verstoßes die Anmerkung / Notiz löschen (siehe nachfolgend Ziffer 8).
  7. Kommentare, die gegen geltendes Recht und/oder unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, können jederzeit gelöscht werden (siehe nachfolgend Ziffer 8).

5.3 Mit Veröffentlichung/Freigabe seiner Anmerkung/Notiz räumt der Nutzer der MVB die zur Veröffentlichung und Verbreitung in VLB-TIX erforderlichen Rechte ein, insbesondere das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Anmerkung/Notiz einzeln oder als Bestandteil der VLB-TIX-Datenbank - auch auszugsweise - zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und Dritten zur Nutzung insgesamt oder auch auszugsweise zu überlassen. Etwaig vorgesehene Nutzungs- oder Verbreitungsbeschränkungen (z.B. die Zugänglichkeit zu einer Anmerkung/Notiz nur innerhalb einer bestimmten Nutzergruppe) werden beachtet.

5.4 Der Nutzer erklärt mit Veröffentlichung/Freigabe seiner Anmerkung / Notiz, dass er über sämtliche zur Veröffentlichung in VLB-TIX erforderlichen Rechte verfügt und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, durch die Veröffentlichung nicht verletzt werden; der Nutzer erklärt ferner, dass seine Anmerkung / Notiz keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder gesetzeswidrigen Inhalte aufweist. Der Nutzer stellt die MVB insoweit von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.

6. Allgemeine Pflichten der Nutzer

Sofern die Vertriebskooperation / der freie Handelsvertreter vom Verlag Zugriff auf ein Verlagskonto erhält (ist gleich „Autorisierung“), besteht die Berechtigung, die nachfolgenden Funktionen für den Verlag, aber auch im eigenen Namen zu nutzen. Die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter verpflichtet sich und sichert insoweit zu, dass sie/er die nachfolgenden Verpflichtungen (aus Ziff. 7. – 10.) strikt befolgen wird und MVB von sämtlichen etwaigen Ansprüchen des Verlags und/oder Dritter freistellen wird, die aus einem Verstoß gegen die nachfolgenden Bestimmungen und/oder aus Verstößen gegen ausdrückliche Vorgaben bzw. Anweisungen eines Verlags resultieren; eine etwaige Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung.

7. Bedingungen der Verlags- und Titelpräsentation / Novitäten / Datenanreicherung / Digitale Vorschauen

7.1 Die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter hat über VLB-TIX die Möglichkeit, digitale Verlags- und Titelpräsentationen sowie digitale Vorschauen zum Programm der sie autorisierenden Verlage inkl. Backlist und Novitäten zu erstellen. Hierzu stellt die MVB über VLB-TIX verschiedene Vorschauformate und Templates zur Verfügung. Die Templates können in Eigenregie befüllt oder durch eine Agentur bearbeitet werden.

7.2 Titeldaten im VLB-TIX: Datenquelle für die VLB-TIX-Datenbank sind die vom Verlag zum VLB gemeldete Daten und ergänzende Metadaten aus der NEWSBOOK-Datenbank. Zusätzlich zu diesen Daten kann die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter weitere Daten im VLB-TIX einspielen, über das webbasierte Verwaltungssystem vorhandene Daten bearbeiten, zusätzliche Informationen ergänzen und bearbeiten, sowie Kommentare, Notizen und digitale Inhalte einfügen (»ergänzende Daten und Inhalte«).

7.3 Die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter ist für die Richtigkeit der von ihm eingestellten ergänzenden Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Sie/er wird die Daten vor der Versendung an die MVB auf ihre Richtigkeit überprüfen und die in VLB-TIX verzeichneten Daten selbst regelmäßig dahingehend überprüfen, ob die von ihm gemachten Angaben weiterhin zutreffend sind und im Falle der Unrichtigkeit unverzüglich deren Korrektur veranlassen. Die MVB ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die von der Vertriebskooperation/dem freien Handelsvertreter gemachten Angaben zu berichtigen, sofern sie einen offensichtlichen Fehler feststellt.

7.4 VLB-TIX ist ein den Austausch zwischen Verlagen, Buchhändlern, Journalisten, Bloggern, Lesern und Buchkunden förderndes Marketinginstrument, das als interaktives Mittel zur Absatzförderung von Novitäten eingesetzt werden kann. Dies schließt auch die gezielte Ansprache von einzelnen Kunden oder Kundengruppen über das VLB-TIX ein. Die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter räumt der MVB, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, hiermit das nicht aus­schließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die von der Vertriebskooperation/dem freien Handelsvertreter überlassenen ergänzenden Daten und Inhalte einzeln oder als Bestandteil der VLB-TIX-Datenbank - auch auszugsweise - zu vervielfältigen, zu verbreiten und auch Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Eine Übertragung von Rechten an Dritte zur eigenen Nutzung der Inhalte ist hiermit nicht verbunden; wünschen Dritte die der Vertriebskooperation/dem freien Handelsvertreter überlassenen ergänzenden Daten und Inhalte zu nutzen, müssen sie sich wegen der erforderlichen Rechteeinräumung mit diesen direkt in Verbindung setzen.

7.5 Die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter erklärt, dass sie/er oder der vertretene Verlag Inhaber sämtlicher zur vertragsgemäßen Nutzung der von ihr/ihm gelieferten Daten, ergänzenden Daten und Inhalte erforderlichen Rechte ist und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, durch die vertragsgemäße Nutzung nicht verletzt werden; die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter erklärt ferner, dass die von ihm gelieferten Daten keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder gesetzeswidrigen Inhalte aufweisen. Die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter stellt die MVB insoweit von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechts­ver­tei­di­gung vollumfänglich frei.

8. Besondere Bedingungen für die Datenanreicherung mit Inhalten dritter Nutzer

8.1 Die Titelpräsentationen können im VLB-TIX durch dritte Nutzer (z.B. Buchhändler, Journalisten, Blogger oder Leser) durch Notizen und Anmerkungen angereichert werden. Notizen und Anmerkungen sind nur für die Mitglieder der erstellen den Nutzergruppe ersichtlich, abhängig von den jeweils eingeräumten Rechten und des jeweiligen Rechtemanagements. Soweit die MVB respektive der autorisierende Verlag oder die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter selbst über die entsprechenden Rechte verfügt, kann die Vertriebskooperation/der freie Handelsvertreter von Notizen und Anmerkungen Kenntnis nehmen und diese in die Titel- oder Verlags­prä­sen­tation einbinden.

8.2 Eine Pflicht zur Prüfung der Datenrichtigkeit von Notizen und Anmerkungen dritter Nutzer durch die MVB besteht nicht. Eine Verantwortlichkeit für Inhalte oder Informationen dritter Nutzer scheidet aus, mit Ausnahme der in Ziffer 12.2 genannten Pflichten.

9. Besondere Bedingungen für den Versand von digitalen Vorschauen via E-Mail

9.1 Als Verlage, Buchhändler und Vertriebskooperation/freier Handelsvertreter registrierte Nutzer haben über VLB-TIX die Möglichkeit, die von ihnen erstellten Titelpräsentationen sowie Vorschauen bzw. Links zu ihren Vorschauen in VLB-TIX elektronisch an Interessenten zu versenden. Interessenten können Nutzer von VLB-TIX sein (z.B. Buchhändler, Journalisten, Blogger oder Leser), aber auch Personen aus dem Kunden- und Interessentenkreis der Nutzer, die nicht bei VLB-TIX registriert sind. Hierzu erhält der Nutzer die Möglichkeit, beliebige E-Mail-Adressen aus seinem Kundenbestand im VLB-TIX zu verwenden.

9.2 Der Nutzer ist der rechtlich Verantwortliche für die Durchführung einer solchen Versand­aktion; er hat dies im Rahmen der Kommunikation ausdrücklich klarzustellen.

9.3 Bei Nutzung der Versandfunktion ist der Nutzer, neben den Pflichten nach Ziffer 11 verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen zu beachten und insbesondere die im Zusammenhang mit E-Mail-Werbung relevanten datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der DSGVO und § 7 UWG einschließlich der hierzu ergangenen Rechtsprechung einzuhalten.

9.4 Der Nutzer sichert i.S. eines selbstständigen Garantieversprechens zu, über die für eine E-Mail-Ansprache zu Werbezwecken erforderlichen Einwilligungen der von ihm angegebenen Empfänger zu verfügen und die Einwilligungen entsprechend der genannten gesetzlichen Vor­schriften ordnungsgemäß eingeholt zu haben.

9.5 Im Fall von Verstößen gegen seine Pflichten, insbesondere Ziffer 9.3, stellt der Nutzer die MVB von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung voll­umfänglich frei.

9.6 Gehen bei der MVB Beschwerden, Löschungs- und/oder Sperrungsersuchen wegen unverlangter (E-Mail-) Werbung ein, werden diese unverzüglich an den Nutzer weitergeleitet. Die MVB ist berechtigt, E-Mail-Adressen von Beschwerdeführern unverzüglich zu sperren und/oder von den Versandlisten der Nutzer zu entfernen. Das Recht zur Sperrung von Lei­stun­gen nach Ziffer 13 bleibt hiervon unberührt.

10. Besondere Bedingungen für Reportings

10.1 Die MVB stellt den Vertriebskooperationen/freien Handelsvertretern, soweit technisch bereits realisierbar, auf Wunsch Reportings hinsichtlich der Nutzung der digitalen Vorschauen auf ihrem VLB-TIX-Konto zur Verfügung.

10.2 Die Reports werden unter Beachtung der geltenden Gesetze, insbesondere des Daten­schutzes bereitgestellt. Der genaue Umfang der Reports einschließlich deren Detailtiefe bleibt den Festlegungen der MVB vorbehalten. Die MVB bemüht sich, Wünsche und Anregungen der Nutzer hinsichtlich des Inhalts und der Detailtiefe im Rahmen des technisch Möglichen und des rechtlich Zulässigen zu berücksichtigen.

10.3 Ein Anspruch auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit von Reports besteht nicht.

11. Vertragslaufzeit / Kündigung

11.1 Der Nutzer wird bei der Inanspruchnahme der Leistungen von VLB-TIX alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen beachten und befolgen.

11.2 Der Nutzer prüft Daten und/oder sonstige Informationen vor deren Versendung an VLB-TIX auf Viren und setzt dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme ein.

11.3 Speichert der Nutzer im Rahmen der Erbringung von Diensten auf Servern der MVB Inhalte, ist ausschließlich der Nutzer für diese Inhalte verantwortlich. Die MVB ist insbesondere nicht verpflichtet, die gespeicherten Inhalte und / oder sonstige Daten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.

11.4 Der Nutzer wird die von ihm übermittelten ergänzenden Daten und Inhalte selbst sichern sowie eigene Sicherungskopien erstellen, um der MVB bei einem Verlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

11.5 Der Nutzer wird bei der Inanspruchnahme der Leistungen von VLB-TIX alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen beachten und befolgen. Insbesondere wird der Nutzer

(a) marken- oder urheberrechtliche Schutzrechte bei der Inanspruchnahme der Leistungen und Einstellen von Daten oder Inhalten beachten;
(b) straf- und jugendschutzrechtliche Vorschriften einhalten, d.h. insbesondere keine Daten oder Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einstellen, veröffentlichen und/oder verbreiten;
(c) folgende Handlungen unterlassen:
– unaufgefordertes Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Junk-Mail, Mail-Spamming),
– die ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise.

12. Allgemeine Pflichten der MVB

12.1 Die MVB wird bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen und Angebote alle einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Regelungen und Anweisungen beachten und befolgen.

12.2 Soweit die MVB der Vertriebskooperation/dem freien Handelsvertreter Inhalte und Informationen dritter Nutzer der VLB-TIX-Datenbank (z.B. Buchhändler, Journalisten, Blogger oder Lesern) zum Zwecke der Daten­­anreicherung zur Verfügung stellt und diese von der Vertriebskooperation/dem freien Handelsvertreter in ihr/sein Angebot eingebunden werden (vgl. Ziffer 8), erklärt die MVB,

(a) sich darum zu bemühen, in Abhängigkeit der jeweils eingeräumten Rechte und des jeweiligen Rechtemanagements innerhalb von Nutzergruppen (siehe Ziffer 5 oben) die zur Einbindung und Veröffentlichung von Notizen und Annotationen erforderlichen Rechte von den Nutzern einzuholen;

(b) sich von den Nutzern zusichern zu lassen, dass diese selbst über die erforderlichen Rechte verfügen und Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte nicht verletzen;

(c) sich zusichern zu lassen, dass die eingestellten Inhalte und Informationen keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder gesetzeswidrigen Inhalte enthalten;

(d) entsprechende Freistellungsregelungen für den Fall von Rechtsverletzungen mit den Nutzern vorzusehen wurden.

12.3 Die MVB weist daraufhin, dass eine inhaltliche Prüfung der von dritten Nutzern im VLB-TIX eingestellten Inhalte und Informationen (u. A. Notizen und Anmerkungen) grundsätzlich nicht erfolgt. Im Fall von Rechtsverletzungen und / oder Beschwerden wird die MVB die Vertriebskooperation/den freien Handelsvertreter unverzüglich hierüber informieren, damit rechtsverletzende Inhalte und Informationen aus den Verlagspräsentationen und/oder Vorschauen entfernt werden können.

13. Leistungsverweigerungsrechte / Sperrung oder Löschung von Daten und Inhalten

13.1 Die MVB kann die Bereitstellung von Leistungen nach diesem Vertrag auf Kosten des Nutzers sperren, insbesondere wenn

  1. die MVB aufgrund einer gerichtlichen, behördlichen oder aufsichtsrechtlichen Anweisung oder Auflage hierzu verpflichtet wird;
  2. die MVB gemäß Ziffer 11.3 berechtigt wäre, den Vertrag zu beenden; das Recht zur Kündigung wird durch die Sperre der Leistungen insoweit nicht berührt;
  3. eine Lastschrift durch die Bank des Nutzers nicht eingelöst oder zurückgewiesen oder vom Nutzer widerrufen wurde;
  4. der Nutzer bei der Zahlung der Entgelte trotz vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung durch die MVB mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Verzug gerät;
  5. der Nutzer gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt oder eine sonstige ihm obliegende Verpflichtung erheblich oder nachhaltig verletzt, und, sofern eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich ist, er das vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich einstellt bzw. rückgängig macht.

13.2 Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Nutzer ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, den jeweiligen Pflichtenverstoß unverzüglich zu beseitigen oder die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

13.3 Besteht im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Inhalten und/oder Informationen auf VLB-TIX ein hinreichender Verdacht auf Rechtsverletzungen und/oder die Beeinträchtigung von Rechten Dritter, ist VLB-TIX berechtigt, einzelne Daten, Inhalte oder Kommentare auch ohne Ankündigung gegenüber dem Nutzer zu sperren oder zu entfernen, und nach vorheriger Ankündigung auch dauerhaft aus dem System von VLB-TIX zu löschen; dem Nutzer bleibt der Nachweis der Rechtmäßigkeit vorbehalten.

14. Gewährleistung / Verfügbarkeit

14.1 Die MVB erbringt ihre internetbasierten Dienstleistungen, insbesondere die Seite www.vlbtix.de mit einer Verfügbarkeit über das Internet von 98% im Monat (30 Tage). Die MVB wird sich darum bemühen, ihr Internetangebot in diesem Rahmen zum Abruf für Nutzer bereitzuhalten, schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall. Entsprech­endes gilt für die Verfügbarkeit des webbasiertes Verwaltungssystems.

14.2 Stellt die MVB dem Nutzer im Rahmen ihrer Dienste Speicherplatz zur Verfügung, stehen bei Mangelhaftigkeit des bereitgestellten Speicherplatzes dem Nutzer die Gewährleistungsrechte gemäß den §§ 536 ff. BGB zu. Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB aus­geschlossen.

14.3 Zugang zur VLB-TIX Datenbank und zum webbasierten Verwaltungssystem über die Seite www.vlbtix.de erfolgt über das öffentliche Internet unter Verwendung einer üblichen HTTPS-Verschlüsselung. Die für den Zugang erforderliche Internet- bzw. Telekommunikations- / Datenverbindung ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und wird von der MVB nicht geschuldet. Hierfür ist allein der Nutzer verantwortlich.

14.4 Die MVB hat keinen Einfluss auf die in die VLB-TIX-Datenbank von Nutzern zu einzelnen Titeln eingestellten Daten, Inhalten und Informationen, und übernimmt daher für deren inhaltliche Richtigkeit oder Qualität keine Gewähr.

15. Entgelt

15.1 Für die Premiumleistungen ist ein jährliches Entgelt zu entrichten. Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts wird nach einer Staffel anhand der jeweils gültigen Preisliste für Vertriebskooperationen/freie Handelsvertreter berechnet. Die Entgeltberechnung erfolgt im ersten Quartal eines Kalenderjahres jeweils rückwirkend zum 1. Januar. Im ersten Nutzungsjahr erfolgt eine anteilige Entgeltberechnung pro Quartal für die Anzahl der tatsächlich genutzten Quartale. Die jeweils gültige Preisliste kann unter www.vlbtix.de/preisliste abgerufen werden.

15.2 Die VLB-TIX-Basisleistungen der MVB für Vertriebskooperationen/freie Handelsvertreter (Ziffer 2.1 ) werden derzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

16. Vertragslaufzeit / Kündigung

16.1 Die Vereinbarung über Basisleistungen (Ziffer 3) beginnt mit dem Abschluss der Registrierung / Freischaltung des Zugriffs und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann über die Profilverwaltung des Nutzers bei vlbtix.de erklärt werden. Im Fall der Vertragsbeendigung wird das Nutzer-Konto vom Service-Team der MVB unverzüglich – in der Regel innerhalb von drei Tagen - gelöscht.

16.2 Werden zusätzlich Premiumleistungen (Ziffer 4) vereinbart, gilt folgendes: Die Verein­barung über Premiumleistungen beginnt mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch beide Parteien und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Vereinbarung kann unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines Kalenderjahres (31.12.) mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden; eine Kündigung von Basisleistungen vor Beendigung der Vereinbarung über Premiumleistungen ist ausgeschlossen.

16.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten vorbehalten. Ein solcher wichtiger Grund liegt für die MVB insbesondere vor,

(a) wenn sich die Vermögensverhältnisse des Nutzers aufgrund objektiver Anhaltspunkte (z.B. Bonitätsrating von Auskunfteien) nicht nur unerheblich verschlechtert haben, der Nutzer seine Zahlungen eingestellt oder die Einstellung von Zahlungen angekündigt hat, der Nutzer zahlungsunfähig ist, oder wenn ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers gestellt worden ist;

(b) wenn der Nutzer eine ihm obliegende Verpflichtung erheblich oder nachhaltig verletzt, und, sofern eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich ist, er das vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich einstellt bzw. rückgängig macht.

16.4 Die Kündigung – gleich aus welchem Grund – bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (vgl. Ziffer 19.3)

16.5 Die Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, lässt die von der MVB an Dritte eingeräumte Nutzungsrechte unberührt.

17. Änderungsvorbehalt

17.1 Die MVB ist berechtigt, die Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich Entgelte zu ändern. Die MVB wird dem Vertragspartner spätestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung über dieses schriftlich (Brief oder Fax) informieren. Ist der Vertragspartner mit der beabsichtigten Änderung nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs (6) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb der Frist von sechs Wochen, gilt dies als Ein­verständnis des Vertragspartners zur Vertragsänderung. Die MVB wird auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer unterbliebenen fristgerechten Kündigung in der Änderungs­mitteilung hinweisen.

17.2 Die MVB ist berechtigt, die technischen Spezifikationen für den Zugang zur VLB-TIX-Datenbank zu ändern, insbesondere an einen gegebenenfalls künftigen neuen markt- und branchenüblichen Standard anzupassen. Die MVB ist außerdem berechtigt, einseitige Vorgaben, insbesondere die Anforderungen an Reportings, nach pflichtgemäßem Ermessen neu zu bestimmen.

18. Datenschutz

Einzelheiten zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer sind in den Datenschutzbestimmungen der MVB zu VLB-TIX geregelt, die unter www.vlbtix.de/datenschutz abrufbar sind.

19. Sonstige Bestimmungen

19.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.


19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitig­keiten ist Frankfurt am Main.

19.3 Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schrift­form­erfordernis. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Schriftform auch durch Übersendung unterzeichneter Erklärungen in Textform gewahrt ist.

19.4 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die MVB ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit der MVB und / oder dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main, verbundenes Unternehmen übertragen kann. Wird der Nutzer durch eine solche Übertragung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt, so kann der Nutzer diese Vereinbarung fristlos zum Tag des Inkrafttretens der Übertragung kündigen.

19.5 Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam ist oder es werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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